3.08

Arbeitsrecht: Keine Kündigung wegen Überstundenverweigerung

x 1
 
 
Arbeitsrecht: Keine Kündigung wegen Überstundenverweigerung

Beitrag melden


Arbeitnehmer, die Überstunden mit dem Argument verweigern, dass sie sonst die gesetzlich zulässige Arbeitszeit von 10,5 Stunden überschreiten, dürfen nicht wegen Arbeitsverweigerung fristlos entlassen werden.

Auf karrierebibel.de weiterlesen

kommentieren

Kommentare zu Arbeitsrecht: Keine Kündigung wegen Überstundenverweigerung