Grundsicherung – Sehbehinderte Frau muss wegen Überschreiten der
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Das SG Stuttgart hat jetzt der Klage einer Bezieherin von Grundsicherung im Alter rechtgegeben, die einen von der Sozialbehörde angeordneten Umzug wegen Überschreitens der Mietobergrenze nicht angetreten hatte.
Einer Bezieherin von Leistungen der Grundsicherung im Alter, die sehr stark sehbehindert und daher in ihrer Orientierungsfähigkeit eingeschränkt ist, ist laut Sozialgericht (SG) Stuttgart ein Umzug in eine andere Wohnung nicht zuzumuten, wenn ihre monatliche Miete die zulässige Mietobergrenze um ...Auf business-netz.com weiterlesen
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