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Video Verfassungsgericht billigt EU-Rettungsschirm

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Verfassungsgericht billigt EU-Rettungsschirm
 
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    Karlsruhe (dpa) - Das Bundesverfassungsgericht hat die Griechenlandhilfe und den EU-Rettungsschirm gebilligt. Gleichzeitig stärkten die obersten deutschen Richter jedoch die Beteiligungsrechte des Bundestages.

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    10 Kommentare

    Kommentare zu Verfassungsgericht billigt EU-Rettungsschirm

     

    kamazikamaziam 08.09.11


    Frauen wie dir sollte man das Wahlrecht entziehen!

    zero5000zero5000am 07.09.11


    kamazi - halt besser Dein dämliches Mundwerk - wir wissen, dass Du primitiv bist - Du musst es nicht dauernd wieder von Neuem beweisen!

    kamazikamaziam 07.09.11


    zerotussi, Wau! Was musst du für ein hohes Niveau haben, wenn du da ständig drauf rumreitest! Bist ja echt ne ganz Tolle. Da fragt man sich allerdings, warum du es dann mit einem Mafiosi treibst. Oder ist das deine Vorstellung von Niveau? Zeroschätzchen, Du kannst hier noch so sehr auf feine Dame machen, aber den Trampel liest man aus jeder deiner Zeilen lesen. Zieh besser deine Stöckelschuhe aus und komm auf den Boden. Wo du rumschwebst, ist Niemandsland! Zumindest ist Niveau was anderes!

    SilberrueckenSilberrueckenam 07.09.11


    Hi r_T, einen Punkt hast Du Dir verdient. Bekommst jedoch auch ein kleines Minus für Deine "Bananenrepublik". Ich kenne diesen Spruch viel drastischer im Umgang mit der Politik. Aber wir haben ja eine gute Kinderstube im "Grünen Herzen" Deutschlands gehabt.

    SilberrueckenSilberrueckenam 07.09.11


    Na dann prost Mahlzeit. Jetzt herrscht Rechtssicherheit. Klar die schwarz-gelbe Koalition hat die Mehrheit im Haushaltsausschuss des BT, oder willst Du das leugnen, zero? Und damit kann im Herbst alles "demokratisch" über die Bühne gehen. Der BT ist ja einbezogen. Sollte jedoch der BR auch mitbestimmungspflichtig sein, könnte es zu Komplikationen kommen. Die LT-Wahlergebnisse kennst Du ja, zero. Die Regierung ist mit diesem Urteil in keiner weise beschnitten. Beschnitten sind andere! Übrigens gibst Du mit Deiner Meinung eindeutig zu, dass bereits ein Urteil feststand, als die Klage eingereicht wurde. Na dann prost Mahlzeit. Wenn ich gehässig wäre, bin ich aber nicht, könnte man Deinen Eingangssatz auch umdrehen.....auf so ein idiotisches Urteil brauchtes es eine noch bessere Klage. Ich erspare mir dieses Konstrukt, da es jetzt eh nichts mehr bringt.

    im-lesartim-lesartam 07.09.11


    Bundesverfassungsgericht kontra Prof. Schachtschneider, Prof. Hankel und Peter Gauweiler Karlsruhe, 07. 09. 2011 www.internet-magazin-les-art.eu Rubrik: Rechtsbeiträge Redaktionsbeitrag „les Art“

    zero5000zero5000am 07.09.11


    rote-Tunte, das ist nicht nur unsachlich, zeugt von Nullahnung und ist obendrein wenig niveauvoll!

    rote-Tunterote-Tunteam 07.09.11


    Jetzt herrsct Rechtssicherheit? Ich lache mich schlapp. Dieses Urteil soll eine Beruhigungstablette für das dumme Volk, "geurteilt" von bezahlten Politikknechten. Und weil die "Richter" entschieden haben, wie es die Regierung wollte, sind jetzt die Kläger schuld? Es bewahrheitet sich immer wieder! Die größte Hure in dieser Bananenrepublik ist die Justiz mit all ihren Helfershelfern und Rechtsbeugern.

    zero5000zero5000am 07.09.11


    Auf eine idiotische Klage war kein besseres Urteil zu erwarten. Jedenfalls ist die Regierung in ihrem einsamen Handeln beschnitten worden - es herrscht jetzt Rechtssicherheit. Sollte etwa der Rettungsschirm als nicht verfassungsgemäß abgestempelt werden, alles rückabgewickelt werden - na dann Prost Mahlzeit! Was hat der Bundesrat damit zu tun?

    SilberrueckenSilberrueckenam 07.09.11


    Alle Verfassungsrichter werden von der Regierung berufen. Wer würde es sich von diesen leisten, gegen seine Dienstherrin und u.U. auch seine Parteivorsitzende, zu monieren. Das Thema Haushaltsausschuss ist doch nur ein Feigenblatt bei diesen Mehrheitsverhältnissen. Hier helfen nur noch Politikveränderungen durch Wahlbeteiligungen und Veränderungen der Mehrheirtsverhältnisse. Von einer Mitwirkung des Bundesrates habe ich jeden falls nichts gelesen. Das Urteil des BVG ist für mich einseitig, parteibezogen und eine Farce.


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