Erbschaftsteuer wird auch bei selbstfinanzierter Versicherung fällig
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Eine private Rentenversicherung kann sich steuerlich als kostspieliger Bumerang erweisen. Verstirbt der Rentenberechtigte während der Bezugsdauer und zahlt die Versicherung die nicht ausgeschöpfte Restsumme zurück, unterliegt diese Zahlung der Erbschaftsteuer.
Zahlungen aus einer vom Ehemann finanzierten privaten Rentenversicherung können nach Ansicht des Finanzgerichts (FG) Düsseldorf beim Tod der Frau Erbschaftsteuerpflicht auslösen. Im Ausgangsfall hatte der spätere Kläger 2003 bei einer Lebensversicherung A.G. eine Rentenversicherung ...Auf business-netz.com weiterlesen
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