Doch jetzt liegt für die einst so erfolgreiche Por-no-Queen aus Hannover ein Haftbefehl vor (Az.: 791M111099/07). Es geht um nicht gedeckte Kreditkartenrechnungen und Forderungen eines Inkassounternehmens. Richter Michael Siebrecht vom Amtsgericht: „Es gab einen Termin zur Ableistung einer eidesstattlichen Versicherung. Zu diesem Termin ist sie nicAuf t-online.de weiterlesen