EuGH kippt tarifvertragliche Altersgrenze von 60 Jahren bei Piloten
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Der EuGH hat gestern die bei der Lufthansa geltende verpflichtende Altersgrenze für Piloten für diskriminierend erachtet. Diese tarifvertraglich vereinbarte Grenze verstoße gegen das Verbot der Altersdiskriminierung der Richtlinie 2000/78/EG, da sie unverhältnismäßig sei.
Ein Verbot für Piloten, über das vollendete 60. Lebensjahr hinaus ihrer Tätigkeit nachzugehen, stellt nach gestriger Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) eine richtlinienwidrige Diskriminierung wegen des Alters dar Ab diesem Alter kann zwar das Recht, dieserAuf business-netz.com weiterlesen
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