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Parken auf Behindertenparkplatz – Rechtsanwalt muss Abschleppkosten zahlen

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Parken auf Behindertenparkplatz – Rechtsanwalt muss Abschleppkosten zahlen
 
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    Das Parken von Nichtbehinderten auf Behindertenparkplätzen kann teuer werden  auch für einen Rechtsanwalt. Ein diesbezügliches Abschleppen ist grundsätzlich verhältnismäßig, die Politessen sind nicht verpflichtet, Nachforschungen nach dem Aufenthaltsort des Fahrers anzustellen.

    Wenn ein Kraftfahrer unberechtigt auf einem von mehreren öffentlichen Behindertenparkplätzen parkt, kann er laut Verwaltungsgericht (VG) Neustadt auch dann abgeschleppt werden, wenn die anderen Behindertenparkplätze unbesetzt sind. Im Streitfall hatte ein Rechtsanwalt seinen Pkw ...

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    1 Kommentar

    Kommentare zu Parken auf Behindertenparkplatz – Rechtsanwalt muss Abschleppkosten zahlen

     

    kamazikamaziam 15.09.11


    Ich zahl sowas nie. Ich ziehs meinem Chauffeur vom Gehalt ab.


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