Parken auf Behindertenparkplatz – Rechtsanwalt muss Abschleppkosten zahlen
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Das Parken von Nichtbehinderten auf Behindertenparkplätzen kann teuer werden auch für einen Rechtsanwalt. Ein diesbezügliches Abschleppen ist grundsätzlich verhältnismäßig, die Politessen sind nicht verpflichtet, Nachforschungen nach dem Aufenthaltsort des Fahrers anzustellen.
Wenn ein Kraftfahrer unberechtigt auf einem von mehreren öffentlichen Behindertenparkplätzen parkt, kann er laut Verwaltungsgericht (VG) Neustadt auch dann abgeschleppt werden, wenn die anderen Behindertenparkplätze unbesetzt sind. Im Streitfall hatte ein Rechtsanwalt seinen Pkw ...Auf business-netz.com weiterlesen
1 KommentarKommentare zu Parken auf Behindertenparkplatz – Rechtsanwalt muss Abschleppkosten zahlen
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Ich zahl sowas nie. Ich ziehs meinem Chauffeur vom Gehalt ab.