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AGG - Unternehmen darf nicht nur nach einem "Geschäftsführer" suchen

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AGG - Unternehmen darf nicht nur nach einem 'Geschäftsführer' suchen
 
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    Bei Stellenzeigen sollten Unternehmen aufgrund des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) besonders vorsichtig sein. Eine Stellenanzeige, in der ein Geschäftsführer gesucht wird, ist Diskriminierung, wenn die Berufsbezeichnung nicht in männlicher und weiblicher Form verwendet wird.

    Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe hat entschieden, dass eine Stellenanzeige "Geschäftsführer gesucht" zu geschlechtsbezogener Benachteiligung führt.

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