Sachkundenachweis für den Betrieb eines Reitstalls erforderlich
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Ein Reitbetrieb bedarf der Erteilung einer Erlaubnis nach § 11 TierSchG Das OVG Niedersachsen entschied, dass die Erlaubnis zum Reitbetrieb zwingend erforderlich ist. Es ist ein Sachkundenachweis zu erbringen; es genügt nicht, 20 Jahre bereits mit Pferden erfolgreich gearbeitet würde.
Pferdehalter pflegen ihre Pferde zu Tode, Reitstallbesitzer konnte jeder sein, der mal ein Pferd gesehen hatte. Die Richtlinien des Ministeriums http://www.bmelv.de/SharedDocs/Standardartikel/Landwirtschaft/Tier/Tierschutz/TierschutzPferdehaltung.html waren nur Makulatur. Das wird nun anders!Auf gestuet-arenfels.de weiterlesen
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