Unser Rechtstipp: Fehlerhafte Stellenanzeige
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Laut aktuellem Urteil des OLG Karlsruhe wurde einer Frau, die sich auf eine fehlerhafte Stellenanzeige beworben hatte, eine Entschädigung zugesprochen.
Durch ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe wurde einer Bewerberin, die sich erfolglos auf eine Stellenanzeige mit dem Titel „Geschäftsführer gesucht“ beworben hatte, eine Entschädigung zugesprochen.Auf unternehmer.de weiterlesen
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