BGH: Grundbuch-Einsicht für Journalisten erlaubt
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Im Rahmen einer journalistischen Recherche zu einem Thema, das von öffentlichem Interesse ist, kann für die Vertreter der Presse ein Recht darauf bestehen, den Eintrag in das Grundbuch sowie die Grundakten eines Grundstückes einzusehen – so ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH).
Die Einsicht in die Daten eines Grundstückes durch Journalisten ist rechtens, solange diese Recherche mit dem öffentlichen Interesse begründet werden kann. Dies entschied der BGH in Anbetracht eines verhandelten Falles, bei dem die Herausgeberin eines Magazins Einsicht ins Grundbuch bantragt hatte.Auf immobilo.de weiterlesen
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Ein Lob am BGH