Bundestag: Mehr Rechtsschutz gegen überlange gerichtliche Verfahren
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Ein neues, zweistufiges Verfahren soll jetzt Bürgern vor Gericht schneller zu ihrem Recht verhelfen. In der ersten Stufe muss von einem der Prozessbeteiligten eine Verzögerungsrüge erhoben werden. Bleibt diese erfolglos, kann im nächsten Schritt Verzögerungsklage erhoben werden.
Der Bundestag hat in der letzten Woche das Gesetz zum verbesserten Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren beschlossen. Dieses sieht eine angemessene Entschädigung vor, wenn gerichtliche Verfahren zu lange dauern. Der ...Auf business-netz.com weiterlesen
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