Muslimischer Zeitsoldat wegen charakterlicher Mängel entlassen
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Wendet sich ein Zeitsoldat wegen seines muslimischen Glaubens vom Grundgesetz ab, weil er die Scharia für die bessere Staatsform hält, kann er aus der Bundeswehr entlassen werden. Dies gilt zumindest dann, wenn er sich dementsprechend auch im Dienst verhält.
Das Verwaltungsgericht (VG) Minden hat vorgestern die Entlassung eines Zeitsoldaten aus der Bundeswehr für rechtens erklärt und dessen Klage abgewiesen. Die Bundeswehr hatte den 28-jährigen Kläger, der zum muslimischen Glauben konvertiert war, mit der Begründung entlassen, er weise ...Auf business-netz.com weiterlesen
3 KommentareKommentare zu Muslimischer Zeitsoldat wegen charakterlicher Mängel entlassen
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zero, der wollte doch nicht "unterwandern". Nur mal etwas Anderes, als den Feldgottesdienst...
War wohl nichts mit der Unterwanderung!
Ich denke mal, dass der Herr Erdogan bei seinem nächsten Besuch in Deutschland und einer Rede in der Köln-Arena auf diese Unrecht zu sprechen kommen wird. Das kann doch wohl nicht sein, bei der Meinungs- und Glaubensfreiheit und so weiter in diesem Land...