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Unterhaltszahlung an Schwiegermutter kann außergewöhnliche Belastung sein

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Unterhaltszahlung an Schwiegermutter kann außergewöhnliche Belastung sein
 
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    Unterhaltszahlungen an verschwägerte Personen können als außergewöhnliche Belastung von der Einkommensteuer abziehbar sein. Das gilt nach höchstrichterlicher Rechtsprechung auch, wenn die Ehegatten getrennt leben. Entscheidend ist aber, dass es keinen anderen direkt Unterhaltsverpflichteten gib

    Der Bundesfinanzhof (BFH) hat gestern eine Entscheidung veröffentlicht, laut der Unterhaltszahlungen der getrennt lebenden Ehefrau an die Schwiegereltern während des Bestehens der Ehe als außergewöhnliche Belastungen abziehbar sein können. Im entschiedenen Fall lebte die Klägerin von ...

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    7 Kommentare

    Kommentare zu Unterhaltszahlung an Schwiegermutter kann außergewöhnliche Belastung sein

     

    VollchristVollchristam 07.10.11


    Folge mir und du wirst das Paradies sehen.

    MrMalwasMrMalwasam 07.10.11


    Hätte mich auch gewundert, Vollchrist, wenn Die eine Frau hättest. Ist wohl in Euren Kreisen nicht üblich, ´ne Frau. Geht ja wohl auch anders, wie ich gehört habe....

    VollchristVollchristam 06.10.11


    Setz du dich ruhig auf den Schwiegermutterstuhl, ich bleib mit Freude auf dem Beichtstuhl. Das ist deutlich interessanter.

    zero5000zero5000am 06.10.11


    Ein Glück für die Frauen, dass Du ihnen erspart geblieben bist!

    VollchristVollchristam 06.10.11


    Gelobet sei der Herr, weil ich nicht verheiratet bin.

    zero5000zero5000am 06.10.11


    MrMalwas - das ist folgerichtig!

    MrMalwasMrMalwasam 06.10.11


    Von der SchwieMu (Schwiegermutter) als außergewöhnliche Belastung ganz zu schweigen...


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