Unterhaltszahlung an Schwiegermutter kann außergewöhnliche Belastung sein
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Unterhaltszahlungen an verschwägerte Personen können als außergewöhnliche Belastung von der Einkommensteuer abziehbar sein. Das gilt nach höchstrichterlicher Rechtsprechung auch, wenn die Ehegatten getrennt leben. Entscheidend ist aber, dass es keinen anderen direkt Unterhaltsverpflichteten gib
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat gestern eine Entscheidung veröffentlicht, laut der Unterhaltszahlungen der getrennt lebenden Ehefrau an die Schwiegereltern während des Bestehens der Ehe als außergewöhnliche Belastungen abziehbar sein können. Im entschiedenen Fall lebte die Klägerin von ...Auf business-netz.com weiterlesen
7 KommentareKommentare zu Unterhaltszahlung an Schwiegermutter kann außergewöhnliche Belastung sein
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Hätte mich auch gewundert, Vollchrist, wenn Die eine Frau hättest. Ist wohl in Euren Kreisen nicht üblich, ´ne Frau. Geht ja wohl auch anders, wie ich gehört habe....
Setz du dich ruhig auf den Schwiegermutterstuhl, ich bleib mit Freude auf dem Beichtstuhl. Das ist deutlich interessanter.
Ein Glück für die Frauen, dass Du ihnen erspart geblieben bist!
Gelobet sei der Herr, weil ich nicht verheiratet bin.
MrMalwas - das ist folgerichtig!
Von der SchwieMu (Schwiegermutter) als außergewöhnliche Belastung ganz zu schweigen...