Zweite Miete bei berufsbedingtem Umzug als Werbungskosten absetzbar
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Ist ein Arbeitnehmer berufsbedingt dazu genötigt, den Wohnort zu wechseln und über mehrere Monate die Kosten für zwei Mietwohnungen zu tragen, so kann er - nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofes - die Mietkosten für die zweite Wohnung steuerlich unbegrenzt als Werbungskosten absetzen.
Steht ein beruflich bedingter Umzug ins Haus, kommen meist nicht nur zahlreiche organisatorische Dinge auf einen zu, sondern mitunter auch finanzielle Engpässe, gerade wenn der Umzug so kurzfristig in Angriff genommen werden muss, dass zwei Mieten finanziert werden müssen.Auf immobilo.de weiterlesen
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