Mietwagen als Dienstwagen – Arbeitnehmer haftet bei grober Fahrlässigkeit
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Viele Vermietungsbedingungen bei Mietwagenfirmen enthalten bezüglich der Selbstbeteiligung im Schadensfall einen undifferenzierten Haftungsvorbehalt bezüglich grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Diese Klausel ist unwirksam und muss im Sinne des Gesetzes über den Versicherungsvertrag ausgelegt wer
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat jetzt zu einem unwirksamen Haftungsvorbehalt in den Allgemeinen Vermietungsbedingungen ausführlich Stellung bezogen. Die Klägerin ist eine Kraftfahrzeugvermieterin. Im Juni 2008 verursachte der Beklagte einen Verkehrsunfall mit ...Auf business-netz.com weiterlesen
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