Tauschbörsen: Keine Verurteilung ohne gründliche Beweisaufnahme
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Luft für vermeintliche Filesharer: Der Inhaber eines Internetzugangs kann nicht ohne Beweisaufnahme wegen Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing als Täter verurteilt werden.
In Tauschbörsenfällen neigen Gerichte dazu, den Beweisen der Rechteinhaber zu glauben, ohne die Argumente der Beklagten gründlich zu prüfen.Auf konsumer.info weiterlesen
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