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Angestellte können Miete bei berufsbedingtem Umzug absetzen

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Angestellte können Miete bei berufsbedingtem Umzug absetzen
 
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    Laut Urteil des Bundesfinanzhofs können Aufwendungen für eine zweite Wohnung am neuen Arbeitsort unbegrenzt steuerlich als Werbungskosten abgesetzt werden.

    Steuerpflichtige können Aufwendungen für eine zweite Wohnung, die aus beruflichen Gründen gemietet wird, am neuen Arbeitsort unbegrenzt steuerlich als Werbungskosten absetzten.

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