Urteil: Eine Party vom Finanzamt
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Kommentare zu Urteil: Eine Party vom Finanzamt
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ich schmeisse ein party - sofort! :-)
naja, absetzen heißt ja, dass dieser teil den du dafür gebraucht hast von deinem zu versteurnden einkommen abgezogen wird. und wahrscheinlich kann man\'s nur teilweise (vielleicht zu 50% absetzen), dann wird halt etwas abgezogen und du bekommst eine kleine steuerrückzahlung. also dafür sich in schulden zu stürzen lohnt sich nicht!
Warum denn direkt übertreiben ;-) Eine nette Party in einer exklusiven Location ist doch auch Gold wert. Dorthin kann man auch Stripper einladne wenn man möchte. Was für eine Vorstellung das doch wäre und alles gratis sozusagen.
also kunden nicht mehr zum essen, sondern feiern einladen... geht dann auch ne striptease-bar? kann ja manche durchaus überzeugen ;-)