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Urteil: Eine Party vom Finanzamt

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Urteil: Eine Party vom Finanzamt

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Arbeitnehmer dürfen ab sofort Ausgaben fürs Feiern bei der Steuer absetzen. Voraussetzung ist allerdings, dass es sich um ein Fest mit beruflichem Anlass handelt - und bestimmte Kriterien erfüllt werden.

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4 Kommentare

Kommentare zu Urteil: Eine Party vom Finanzamt

 

StefanStefanam 21.02.07


ich schmeisse ein party - sofort! :-)

k_orthk_ortham 21.02.07


naja, absetzen heißt ja, dass dieser teil den du dafür gebraucht hast von deinem zu versteurnden einkommen abgezogen wird. und wahrscheinlich kann man\'s nur teilweise (vielleicht zu 50% absetzen), dann wird halt etwas abgezogen und du bekommst eine kleine steuerrückzahlung. also dafür sich in schulden zu stürzen lohnt sich nicht!

dellortodellortoam 21.02.07


Warum denn direkt übertreiben ;-) Eine nette Party in einer exklusiven Location ist doch auch Gold wert. Dorthin kann man auch Stripper einladne wenn man möchte. Was für eine Vorstellung das doch wäre und alles gratis sozusagen.

docmasterdocmasteram 21.02.07


also kunden nicht mehr zum essen, sondern feiern einladen... geht dann auch ne striptease-bar? kann ja manche durchaus überzeugen ;-)


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