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Video EU-Gericht setzt Stammzellforschung Grenzen

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EU-Gericht setzt Stammzellforschung Grenzen
 
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    Luxemburg/Berlin (dpa) - Der Europäische Gerichtshof hat der Stammzellforschung in Europa enge Grenzen gesetzt. Nach einem Grundsatzurteil dürfen Verfahren, die menschliche embryonale Stammzellen nutzen, in der Regel nicht patentiert werden.

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