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Europagericht verbietet Patentierbarkeit von Stammzellen

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Europagericht verbietet Patentierbarkeit von Stammzellen
 
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    Produkte aus menschlichen embryonalen Stammzellen dürfen nicht patentiert werden, wenn dafür befruchtete Eizellen zerstört werden mussten. Solche Eizellen seien rechtlich als "menschliche Embryonen" zu bewerten, deren Menschenwürde geachtet werden müsse, entschied der Europäische Gerichtshof (

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