Patente auf embryonale Stammzellen sind nicht erlaubt
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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat ein wichtiges und wegweisendes Urteil gefällt. Alle Techniken, die spezialisierte Zellen aus embryonalen Stammzellen entwickeln, dürfen nicht patentiert werden.
Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Patente auf embryonale Stammzellen nicht gestattet sind, da dies nicht mit dem Schutz der Menschwürde zu vereinbaren ist. Der Richterspruch bedeutet nicht, dass die Stammzellenforschung zum Erliegen kommt.Auf 1a-krankenversicherung.de weiterlesen
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