Karlsruhe – Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat die Anordnung der Sicherungsverwahrung gegen einen Bankräuber aufgehoben und den Wegfall der Unterbringung angeordnet. Dem Urteil zufolge reichen Gefahren für Vermögen oder Eigentum nicht aus, um Sicherungsverwahrung anzuordnen. Ebenso weni