Schadenersatz: Reiseveranstalter muss auf Einfuhrverbot für Medikamente
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Reiseveranstalter haben ihren Kunden gegenüber eine Aufklärungspflicht, was mögliche Einfuhrverbote für Medikamente ins Zielreiseland betrifft. Dies ergibt sich aus dem Grundsatz von Treu und Glauben, nachdem ein Vertragspartner auf vertragsgehährnde Umstände hinweisen muss.
Reiseveranstalter sind nach Auffassung des Landgerichts (LG) Berlin verpflichtet, ihre Kunden vor Vertragsschluss darauf hinzuweisen, dass im Urlaubsland strenge Einfuhrbestimmungen für Medikamente gelten. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die entsprechenden RegelungenAuf business-netz.com weiterlesen
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