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Kommune kann Domina-Studio in Gewerbegebiet untersagen

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Kommune kann Domina-Studio in Gewerbegebiet untersagen
 
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    Das Bauplanungsrecht erlaubt es einer Kommune, aus besonderen städtebaulichen Gründen die Nutzung eines Domina-Studios zu untersagen. Die im Prostitutionsgesetz getroffenen zivil- und strafrechtlichen Bestimmungen haben keinen maßgebenden Einfluss auf das öffentliche Baurecht.

    Das Verwaltungsgericht (VG) Stuttgart hat kürzlich entschieden, dass im Gewerbegebiet der Stadt Esslingen kein Domina-Studio betrieben werden darf. Die Betreiberin des Domina-Studios wehrte sich gerichtlich gegen eine Nutzungsuntersagungsverfügung der Baurechtsbehörde der Stadt vom Januar 2009.

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