Ab 2012 neuer Mindestbeitrag für mittelbar Zulagenberechtigte bei der
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Ab 01.01.2012 müssen auch mittelbar Zulagenberechtigte (in der Regel nicht berufstätige Ehepartner) einen Mindestbeitrag zahlen, um die volle Zulage bei der Riester-Rente zu erhalten. Die Neuregelung wurde notwendig, weil viele mittelbar Berechtigte unwissentlich keine Beiträge gezahlt hatten.
Der Bundestag hat jetzt gesetzliche Änderungen bezüglich der Riester-Rente beschlossen. Ab 2012 gibt es einen Pflicht-Mindestbeitrag von jährlich 60 € für alle Riester-Sparer. Außerdem können Riester-Sparer in bestimmten Fällen Beiträge nachzahlen und damit bereits zurückgeforderte Zulagen ...Auf business-netz.com weiterlesen
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