Zwölfwöchige Sperre beim Arbeitslosengeld wegen Diffamierung des Papstes
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Wenn ein Beschäftigter die Auflösung des Arbeitsverhältnisses selbst verursacht hat, ohne dafür einen wichtigen Grund zu haben, kann die Arbeitsagentur bezüglich des Arbeitslosengelds eine Sperrzeit verhängen.
Das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg hat aktuell festgestellt, dass die fristlose, verhaltensbedingte Kündigung eines in einem von der Caritas getragenen Krankenhauses beschäftigten Krankenpflegers rechtmäßig war und ihm deshalb auch für 12 Wochen von der beklagten Arbeitsagentur ...Auf business-netz.com weiterlesen
3 KommentareKommentare zu Zwölfwöchige Sperre beim Arbeitslosengeld wegen Diffamierung des Papstes
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kalle - das steht nicht im Arbeitsvertrag - das ist Selbstverständlichkeit!
Was stand im Arbeitsvertrag?? War dort Loyalität zur Kirche drinnen auch ausserhalb der Arbeit vereinbart? Dieser Punkt ist nicht in dem Bericht erkennbar?
Wenn Dummheit und Unlauterkeit zusammentreffen, kommt eine solche Überschrift zustande. Das ganze war gestern schon eingestellt!