BGH: Sicherungsschein bei Pauschalreisen gilt auch bei Insolvenz
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Ein Reisender, zu dessen Gunsten ein Reisepreisversicherungsvertrag gemäß § 651k BGB abgeschlossen worden ist, ist laut BGH auch gegen das Risiko absichert, dass nach einer Absage der Reise durch den Reiseveranstalter sein Anspruch auf Rückzahlung des vorausbezahlten Reisepreises aufgrund einer
Der BGH hat sich jetzt zum Insolvenzschutz bei Pauschalreisen geäußert. Die Kläger buchten Anfang 2009 über einen Reiseveranstalter eine Kreuzfahrt, die Anfang 2010 hätte stattfinden sollen. Sie überwiesen, nachdem sie einen "Sicherungsschein für Pauschalreisen ...Auf business-netz.com weiterlesen
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