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Kosten für Erststudien sind keine Werbungskosten

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Kosten für Erststudien sind keine Werbungskosten
 
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    Eingestellt vonam 03.11.11in Presse via internet-intelligenz.de

    Kosten, die durch ein Erststudium oder eine erstmalige Berufsausbildung entstehen, können in der Einkommensteuer nicht als Werbungskosten oder Betriebskosten geltend gemacht werden. Der Steuerberater Jürgen-Dieter Körnig aus Mannheim informiert über die Möglichkeiten der

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