Scheinvater darf von Mutter Auskunft über tatsächlichen Kindsvater
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Das oberste deutsche Zivilgericht hat jetzt eine Mutter dazu verurteilt, dem Scheinvater den Namen des tatsächlichen Kindsvater zu nennen.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat gestern entschieden, dass dem Scheinvater nach erfolgreicher Vaterschaftsanfechtung und zur Vorbereitung eines Unterhaltsregresses ein Anspruch gegen die Mutter auf Auskunft über die Person zusteht, die ihr in der gesetzlichen Empfängniszeit beigewohnt ...Auf business-netz.com weiterlesen
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