Strafrecht / Tötung / Freier / Homosexuell / Notwehr / Freispruch / Strafverteidigung Quelle: Pressemitteilung des BGH, Nr. 181/2011 vom 10.11.2011 Der Strafsenat hebt den Freispruch auf Grund von Notwehr aus den folgenden Gründen auf: Pressemitteilung: Tötung eines homosexuellen Freiers: Auf Not