Die Verfahrenskostenhilfe oder PKH
Wer nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht in der Lage ist, die vorgenannten Kosten der Verfahrensführung ganz oder zum Teil aufzubringen, kann als besondere Form der Sozialhilfe auf Antrag "Verfahrenskostenhilfe" (kurz auch VKH genann