Hat man als Einzelunternehmer einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb, dann ist man nach den Vorschriften des HGB bilanzierungspflichtig.
Ausnahme gemäß § 241a HGB: Beträgt an zwei aufeinanderfolgenden Bilanzstichtagen
- der Umsatz nicht mehr als 500.000 EUR und
- der Jah