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Bundesfinanzhof prüft Verfassungsmäßigkeit der Erbschaftsteuer 2009

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Bundesfinanzhof prüft Verfassungsmäßigkeit der Erbschaftsteuer 2009
 
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    Der Bundesfinanzhof (BFH) hat jetzt das Bundesministerium der Finanzen aufgefordert, dem Verfahren II R 9/11 beizutreten. Es geht u. a. um die Frage ob die beschränkte Gleichstellung von Personen der Steuerklasse II (u.a. Geschwister, Neffen und Nichten) mit Personen der Steuerklasse III.

    Dem Verfahren liegt die Besteuerung eines Erbanfalls im Jahre 2009 zugrunde. Der Kläger war zu 1/4 Miterbe seines Onkels. Im Nachlass befanden sich Guthaben bei Kreditinstituten und ein Steuererstattungsanspruch. Der Wert des auf den Kläger entfallenden Anteils am Nachlass belief sich auf ...

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    1 Kommentar

    Kommentare zu Bundesfinanzhof prüft Verfassungsmäßigkeit der Erbschaftsteuer 2009

     

    mawimawiam 17.11.11


    Mit besorgniserregender Regelmäßigkeit werden von euch tgl. zwei Beiträge hier unter POLITIK veröffentlicht. Mit Politik hat das nichts zu tun. Entweder unter WIRTSCHAFT oder PANORAMA.


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