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Verwaltungsgericht: Personalrat muß Namensschildern bei Berliner Polizei

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    Gegen den Willen des Betriebsrates hatte Berlins Innensenator Ehrhard Körting (SPD) die Polizisten der Hauptstadt zum Tragen von Schildern mit Namen oder Dienstnummer verpflichtet.

    Zu recht, wie das verwaltungsgericht am Mittwoch entschied. Eine Pflicht, bei der Einführung von die Personalvertretung mitbestimmen zu lassen, besteht demnach nicht.

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