[Fachartikel] Unfallverhütungsvorschriften – Teil 1 » Wissen » ABGS GmbH
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Die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) auch Berufsgenossenschaftliche Vorschriften (BGV) können als autonomes Recht von den gesetzlichen Unfallversicherungsträgern erlassen werden. Unfallverhütungsvorschriften gelten für Unternehmer und Versicherte und bestimmen die Pflichten des Unternehmers.
Diese Unfallverhütungsvorschrift bestimmt näher die Maßnahmen, die der Unternehmer zur Erfüllung der sich aus dem Arbeitssicherheitsgesetz ergebenden Pflichten zu treffen hat. Der Unternehmer hat Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen.Auf abgs-gmbh.de weiterlesen
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