Fluggastrechte und Passagierrechte: Fluggesellschaften müssen über Ersatzpersonal verfügen um Verspätungen zu vermeiden, ansonsten haben Passagiere Anspruch auf Schadenersatz. Einzelheiten im folgenden Bericht. Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Eine Airline muss notfalls eine Ersatzcrew auf dem Flughaf