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Reiserecht – Fluggesellschaften und Ersatzpersonal: Keine Ersatzcrew vorh

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Reiserecht – Fluggesellschaften und Ersatzpersonal: Keine Ersatzcrew vorh
 
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    Fluggastrechte und Passagierrechte: Fluggesellschaften müssen über Ersatzpersonal verfügen um Verspätungen zu vermeiden, ansonsten haben Passagiere Anspruch auf Schadenersatz. Einzelheiten im folgenden Bericht. Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Eine Airline muss notfalls eine Ersatzcrew auf dem Flughaf

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    Kommentare zu Reiserecht – Fluggesellschaften und Ersatzpersonal: Keine Ersatzcrew vorh