3.5

Impressumspflicht für Social Networks « Online-PR 2.0 Blog

x 6
 
 
Kein Bild verfügbar
 
  •  

    x 0
  •  

    x 0
  •  

    x 4
  •  

    x 1
  •  

    x 1

    Beitrag melden


    Mehrere Gerichtsverfahren beschäftigten sich bereits mit der Frage, wie ein Impressum in den Social Media dargestellt und eingebunden sein soll. Fakt ist, laut § 5 des Telemediengesetzes (TMG) besteht auch für die Profile von beispielsweise Facebook, Google+ oder Twitter eine Impressumspflicht,

    sofern eine gewerbliche Nutzung vorliegt. Die Einbindung des Impressums geschah zum Beispiel auf Facebook bisher als Link unter dem Reiter ‚Info’. Der Link führte die Facebook-Nutzer über mehrere Klicks zu den Impressumsangaben auf einer anderen Website.

    Auf pr-gateway.de weiterlesen

    kommentieren

    Kommentare zu Impressumspflicht für Social Networks « Online-PR 2.0 Blog