Impressumspflicht für Social Networks « Online-PR 2.0 Blog
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Mehrere Gerichtsverfahren beschäftigten sich bereits mit der Frage, wie ein Impressum in den Social Media dargestellt und eingebunden sein soll. Fakt ist, laut § 5 des Telemediengesetzes (TMG) besteht auch für die Profile von beispielsweise Facebook, Google+ oder Twitter eine Impressumspflicht,
sofern eine gewerbliche Nutzung vorliegt. Die Einbindung des Impressums geschah zum Beispiel auf Facebook bisher als Link unter dem Reiter ‚Info’. Der Link führte die Facebook-Nutzer über mehrere Klicks zu den Impressumsangaben auf einer anderen Website.Auf pr-gateway.de weiterlesen
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