3.909

Staatsanwaltschaft Hof: Guttenberg hat nicht mit Vorsatz betrogen

x 33
 
 
Staatsanwaltschaft Hof: Guttenberg hat nicht mit Vorsatz betrogen
 
  •  

    x 0
  •  

    x 0
  •  

    x 12
  •  

    x 12
  •  

    x 9

    Beitrag melden


    Karl-Theodor zu Guttenberg hat nicht absichtlich getäuscht. Zu dem Schluss kommt die Staatsanwaltschaft Hof nach Informationen des SPIEGEL. Er habe aber in Kauf genommen, dass er mit seiner Doktorarbeit das Urheberrecht verletzen könnte. "Zeit"-Chefredakteur di Lorenzo äußerte sich selbstkriti

    Bei ihren Ermittlungen gegen Karl-Theodor zu Guttenberg ging die Staatsanwaltschaft Hof nicht davon aus, dass der ehemalige Verteidigungsminister das Urheberrecht absichtlich verletzt hat.

    Auf spiegel.de weiterlesen

    8 Kommentare

    Kommentare zu Staatsanwaltschaft Hof: Guttenberg hat nicht mit Vorsatz betrogen

     

    WaltlWaltlam 05.12.11


    Silver_44 - wenn du mich auch angemotzt hast, mehrmals glaube ich, so war doch es 1-2 mal wo ich merkte, Du bist (zu Recht) nicht mit allem ich Schreibe,einverstanden. Ich bin, 68 Jahre alt treibe Wahninnig Sport um im Kopf klar zu bleiben. Ich habe auch oft vorschnell etwas gesagt, was nicht Richtig war, gebe das aber normalerweise gerne zu, und das damit ich Kapiere, daß ich auch meine Fehler habe. Genug damit, zur Sache: es wäre wichtig zu Wissen, ob andere auch rausgeflogen sind! 2. ich bin nicht rausgeflogen, bin aber auch schon in ca.6 Wochen 3-4mal rausgeflogen. Es ist bestimmt nicht WEBNEWS Schuld, Todsicher nicht! Es war bei ARD so daß ich alle 1-2 Wochen rausgeflogen bin und ich wußte TODSICHER es war nicht Schuld der ARD . Bei Spiegel schrieb (in 2 Monaten über 140 Kommentare) sehr brutale Artikel und flog nicht raus. Ich glaube es ist die Regierung - die da Leute die auffallend Monieren - sich Beschwert. Aber ich glaube auch, dass in unseren reihen welche sind, die im Dienste der Regierung da SORTIEREN und Sagen, der hat Unsinn geschrieben oder ähnliches: der muß raus. Daß ist eine Beschwerde - OKAY, aber da wir Pressefreiheit haben: Scheiß DIR NICHTS D´RUM, mach weiter. Du mußt nicht mein Freund sein. doch warum solltest Du mein Feind sein. Wir sollten das Zielnicht verlieren, es gaht darum zu Sagen, was uns nicht passt! Es zählt letztlich dies, daß wir hier beisammen sind da wir über das Monieren, was so nicht Richtig ist! Ich bitte Dich - bleib und Log Dich immer und immer wieder ein. eine schöne Zeit

    Silver_44Silver_44am 05.12.11


    Ich finde es Klasse, dass ich mit meiner Meinung über den Lügenbaron viermal aus dem Forum geflogen bin. Hi Spitzel (oder IMs von SAT 1), noch zweimal und ihr könnt mich in anderen Foren besuchen.

    Schwabenteufel1Schwabenteufel1am 04.12.11


    Hackt hier nicht immer auf Gutti rum,bedenkt das uralte deutsche Sprichwort.........Man soll Gott für alles danken,auch für einen Oberfranken

    rote-Tunterote-Tunteam 04.12.11


    Zumindest lässt die Entscheidung des Staatsanwalts, so er denn wirklich selbst entschieden hat, die Bedeutung der Phrase "Rechtsstaat" weiter im Niveau sinken. Wenn es kein Vorsatz ist, dass man sich anderer Arbeiten bedient, um sich mangels Leistungswillen doch einen Titel zu ergaunern, dann weiß ich auch nicht mehr. Aber die Faulheit dieses Lügenbaron zieht sich durch sein ganzes Leben. Ich glaube, die Kinder sind auch nicht seine, der ist doch selbst zum Vög...zu faul oder aber auch zu blöd.

    zero5000zero5000am 04.12.11


    kalle - erstmal geht es um die CSU - wenn schon - zum anderen hat das damit wenig zu tun.

    kalle1233kalle1233am 04.12.11


    Was ist die CDU, frage gibt es in dem C Club eine ehrliche Haut????????

    zero5000zero5000am 04.12.11


    Es ist juristisch ein großer Unterschied, betrachtet man die einzelnen Vorsatzformen. 1. Absicht (dolus directus 1. Grades) Absicht ist durch ein gesteigertes Element des "Wollens" gekennzeichnet. Dem Täter kommt es gerade darauf an, den tatbestandlichen Erfolg herbeizuführen. In diesem Zusammenhang ist es ohne Bedeutung, ob sich der Täter die Tatbestandsverwirklichung als sicher oder nur als möglich vorstellt. 2. Direkter Vorsatz (dolus directus 2. Grades) Im Gegensatz zur Absicht überwiegt beim direkten Vorsatz das "Wissenselement". Das heißt, der Täter weiß oder sieht als sicher voraus, daß seine Handlung den tatbestandlichen Erfolg verwirklichen wird. Ohne Bedeutung ist es, wenn dem Täter die eine oder andere Auswirkung seines Tuns "an sich unerwünscht" ist. 3. Eventualvorsatz (dolus eventualis) Eventualvorsatz ist anzunehmen, wenn der Täter den tatbestandlichen Erfolg ernstlich für möglich hält und sich damit abfindet. Hierbei handelt es sich um die "Grundform" des Vorsatzes. Ist im Gesetz keine besondere Vorsatzform gefordert, ist immer Eventualvorsatz ausreichend. (LINK) Der Spiegel hat hier juristisch etwas mager beschrieben. Der Staatsanwalt ist den Weg des geringsten Widerstandes gegangen, wohl wissend, dass eine andere Entscheidung nicht nur eine prozessuale Gratwanderung gewesen wäre, sondern auch, dass dass er sich nicht durchgesetzt hätte. Gerade im Urheberrecht sind die Grenzen mehr als verwaschen. Dass dies dem normalen Rechtsempfinden widerspricht, was auch immer das sein mag, ist verständlich. Dass auch politische Gründe eine Rolle gespielt haben mögen - ok. Es ist auch zu bedenken, dass - bei einem Prozess, die gesamte Uni hätte als Zeuge aufgerufen werden müssen, insonderheit der Doktorvater, die Prüfungskommission etc. Das wäre eine Show geworden - da hat der Staatsanwalt gesagt - lieber nicht.

    WaltlWaltlam 04.12.11


    er hat Recht der Staatsanwalt. Guttenberg betrog nämlich mit Absicht. Da sieht man die Verstrickungen von Gesetz und Politk. Ein Schelm wer sich da was schlechtes Denkt. Die Schelme werden durch solch Charaden immer mehr. Aber daß ist eben Politik.


    Um Kommentare zu schreiben musst du eingeloggt sein. Anmelden

    Noch kein Profil bei Webnews? Jetzt registrieren