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Besserer Gläubigerschutz mit dem P-Konto

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    Kontoinhaber, die stark verschuldet sind, müssen bis zum 31. Dezember 2011 ihr Girokonto bei der Bank in ein so genanntes “P” – Pfändungsschutzkonto umstellen.

    Nur dann ist in Zukunft gewährleistet, dass Gläubiger nicht auf den pfändungsfreien Betrag zugreifen können. Denn ab 2012 können Gläubiger das Girokonto leer räumen, um Schulden einzutreiben.

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    Kommentare zu Besserer Gläubigerschutz mit dem P-Konto

     

    konsumerinfokonsumerinfoam11.12.07

    Besserer Gläubigerschutz mit dem P-Konto #Kredit, #Schulden, #2012, #girokonto, #P Konto LINK