Besserer Gläubigerschutz mit dem P-Konto
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Kontoinhaber, die stark verschuldet sind, müssen bis zum 31. Dezember 2011 ihr Girokonto bei der Bank in ein so genanntes “P” – Pfändungsschutzkonto umstellen.
Nur dann ist in Zukunft gewährleistet, dass Gläubiger nicht auf den pfändungsfreien Betrag zugreifen können. Denn ab 2012 können Gläubiger das Girokonto leer räumen, um Schulden einzutreiben.Auf konsumer.info weiterlesen
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