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Grundschüler kann Aufnahme eines anderen Schülers nicht verhindern

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Grundschüler kann Aufnahme eines anderen Schülers nicht verhindern
 
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    Ein Schüler kann in Baden-Württemberg vom Schulamt nicht verlangen, dass ein anderer Schüler nicht in seine Schule aufgenommen wird. Dies gilt laut einer Entscheidung des Stuttgarter Verwaltungsgerichts auch dann, wenn es zwischen ihm und dem anderen Schüler mehrfach zu Zwischenfällen kam.

    Das Verwaltungsgericht (VG) Stuttgart hat die Klage eines Schülers gegen das vom Regierungspräsidium Stuttgart vertretene Land Baden-Württemberg abgewiesen, mit der dieser erreichen wollte, dass ein anderer Schüler nicht in die von ihm besuchte Grundschule aufgenommen ...

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