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KennsteNich.de - Diskussionsforum: Hartz-IV-Empfänger dürfen

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    Hartz IV - Hartz-IV-Empfänger dürfen Stromkostenerstattung behalten‎, denn es ist Vermögen. 10 1. Nach § 11 Abs 1 Satz 1 SGB II sind als Einkommen zu berücksichtigen Einnahmen in Geld oder Geldeswert mit Ausnahme der Leistungen nach dem SGB II, der Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz

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