KennsteNich.de - Diskussionsforum: Hartz-IV-Empfänger dürfen
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Hartz IV - Hartz-IV-Empfänger dürfen Stromkostenerstattung behalten, denn es ist Vermögen. 10 1. Nach § 11 Abs 1 Satz 1 SGB II sind als Einkommen zu berücksichtigen Einnahmen in Geld oder Geldeswert mit Ausnahme der Leistungen nach dem SGB II, der Grundrente nach dem BundesversorgungsgesetzAuf kennstenich.de weiterlesen
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