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Ab 01.01.2012 gilt Mindestlohn auch bei der Zeitarbeit

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Ab 01.01.2012 gilt Mindestlohn auch bei der Zeitarbeit
 
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    Das Bundeskabinett hat sich gestern auf einen Mindestlohn bei der Zeitarbeit verständigt. Anhand eines Vorschlags der Tarifvertragsparteien erlässt das Bundesarbeitsministerium noch vor dem Jahreswechsel die entsprechende Rechtsverordnung, um das Inkrafttreten im neuen Jahr sicher zu stellen.

    Für die Zeitarbeit, das Dachdeckerhandwerk und die Gebäudereinigung gelten ab 01.01. 2012 neue Lohnuntergrenzen. Die entsprechenden Verordnungen hat das Bundeskabinett gestern zur Kenntnis genommen. In der Zeitarbeit gibt es rund 900.000 Beschäftigte. Jetzt haben die Tarifpartner beim ...

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