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Umsatzsteuer 2011 – Elektronische Übermittlung ist jetzt verpflichtend

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Umsatzsteuer 2011 – Elektronische Übermittlung ist jetzt verpflichtend
 
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    Die Jahreserklärung zur Umsatzsteuer 2011 muss jetzt zwingend elektronisch ans Finanzamt übermittelt werde. Es sind allerdings Ausnahmen möglich. Die Finanzverwaltung darf dem Steuerpflichtigen zur Vermeidung unbilliger Härten unter Umständen gestatten, weiterhin die Papierform zu verwenden.

    Die ab dem Besteuerungszeitraum 2011 geltende Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung der Umsatzsteuer-Jahreserklärung ist - im Gegensatz zu Verzögerungen bei ELStAM und E-Bilanz – jetzt verbindlich. Eigentlich bestand schon nach geltendem Recht seit 1.1.2009 für die monatliche oder ...

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