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Grundsteuer Verfassungswidrig? Bis zum 31.12.2011 Widerspruch einlegen! -

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Grundsteuer Verfassungswidrig? Bis zum 31.12.2011 Widerspruch einlegen! -
 
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    Eingestellt vonam 21.12.11in Wissen via verbraucher-papst.de

    Hausbesitzer und Wohnungseigentümer aufgepasst! Wer noch bis Silvester 2011 gegen die gezahlte Grundsteuer Widerspruch einlegt, könnte im kommenden Jahr mit einem kleinen Geldsegen rechnen. Denn: Momentan wird die Grundsteuer und die Grunderwerbsteuer nach sehr alten Einheitswerten berechnet.

    Haus- und Wohnungseigentümer können im kommenden Jahr womöglich mit einer Rückzahlung der Grundsteuer rechnen. Das Bundesverfassungsgericht wird 2012 wahrscheinlich entscheiden, ob die Bemessungswerte für die Grundwerte rechtlich tragbar sind. Allerdings sollte man schnell handeln - bis Silvester!

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