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Achtung Grundbesitzer! Widerspruch einlegen! - Blog von Kiat Gorina

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    Wer soll Widerspruch einlegen? Alle Grundbesitzer, also Leute, die Grundsteuer A oder Grundsteuer B zahlen müssen - ans Finanzamt. Und warum? Tja, weil dieGrundsteuer womöglich verfassungswidrig ist& Gehostet bei OverBlog

    2012 ist ein entsprechendes Urteil fällig. Danach kann es durchaus sein, dass Gemeinden und Finanzämter die bislang gezahlte Grundsteuer an die Hausbesitzer zurückzahlen müssen, aber nur, wenn bis spätestens 31.12.2011 Widerspruch eingelegt wurde.

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