Arbeitgeber darf Arbeitnehmer nicht zum Krankenkassenwechsel drängen
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Arbeitgeber dürfen Arbeitnehmer nicht vorschreiben, dass sie bei einer Einstellung in eine bestimmte Krankenkasse wechseln müssen. Dies gilt Brandenburger OLG auch dann, wenn es sich um eine Klinik handele, bei der eine bestimmte Krankenkasse für den Großteil der Bettenbelegung verantwortlich is
Kliniken dürfen Bewerber um einen Arbeitsplatz und die bei ihnen beschäftigten Mitarbeiter nicht zu einem Krankenkassenwechsel veranlassen. Im Ausgangsfall war einer Arbeitnehmerin, die sich um eine Stelle in einer Klinik im Land Brandenburg bewarb, bereits im Einstellungsgespräch mitgeteilt ...Auf business-netz.com weiterlesen
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