Keine Gleichbehandlung zusammenlebender Geschwister mit Lebenspartnern
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Die Klage zusammenlebender Geschwister auf Gleichbehandlung mit eingetragenen Lebenspartnern bei der Erbschaftsteuer ist jetzt vor dem Kölner FG gescheitert. Das Gericht lehnte dies ab, da es beim geschwisterlichen Zusammenleben keine gegenseitigen Unterhaltspflichten gebe.
Zusammenlebenden Geschwistern stehen laut Finanzgericht (FG) Köln nicht dieselben erbschaftsteuerlichen Vergünstigungen wie Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern zu. Im Ausgangsfall hatten die Geschwister des Erblassers geklagt, die mit dem Verstorbenen das gesamteAuf business-netz.com weiterlesen
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