Bundesnotarkammer führt seit Jahresbeginn 2012 Zentrales Testamentsregister
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Das von der Bundesnotarkammer geführte Zentrale Testamentsregister für Deutschland hat zum 01.01.2012 den Betrieb aufgenommen. Es enthält die Verwahrangaben zu sämtlichen erbfolgerelevanten Urkunden und Testamenten, die entweder vom Notar errichtet oder beim Gericht hinterlegt wurden.
Seit 01.01.2012 gibt es bei der Bundesnotarkammer in Berlin ein bundesweites Zentrales Testamentsregister. Über das elektronische Register kann künftig abgefragt werden, ob eine Verstorbene oder ein Verstorbener ein Testament oder einen Erbvertrag in einem Notariat oder Gericht ...Auf business-netz.com weiterlesen
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