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Erststudium in der Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen

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Erststudium in der Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen
 
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    Wieder ist ein Pilot vors Finanzgericht gezogen, um seine Ausbildungskosten als Werbungskosten geltend zu machen. Er beantragt diesbezüglich eine Vorlage zum Bundesverfassungsgericht. Der Steuerberaterverband empfiehlt deshalb, derartige Kosten in der Steuererklärung geltend zu machen.

    Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) weist aktuell daraufhin, dass erneut vor Gericht um die Möglichkeit, Kosten der Erstausbildung oder des Erststudiums unbeschränkt als Werbungskosten bei der Einkommensteuer geltend zu machen, gestritten wird. Der Verband empfiehlt allen

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